Unsere Leistungen
Für Eltern, Schulen, Behörden & Bewerber
Inklusia Kids unterstützt Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf im schulischen Alltag.
Unser Fokus liegt darauf, individuelle Teilhabe zu ermöglichen und den Schulbesuch nachhaltig zu erleichtern.
Unsere Teilhabeassistenzen begleiten Schülerinnen und Schüler mit Einfühlungsvermögen, Geduld und fachlicher Kompetenz. Dabei orientieren sie sich an den persönlichen Bedürfnissen des Kindes und an den Strukturen der jeweiligen Schule.
Ziel unserer Arbeit ist es,
• die Selbstständigkeit von Kindern und Jugendlichen zu stärken,
• soziale Integration im Schulumfeld zu fördern und
• eine gleichberechtigte Teilhabe am schulischen Leben zu ermöglichen.
Die Unterstützung findet dort statt, wo sie benötigt wird – im Klassenraum, im Schulalltag und im sozialen Miteinander.
TEILHABEASSISTENZ VERSTEHEN
Teilhabeassistenz unterstützt Kinder dabei, ihren Schulalltag selbstständig zu bewältigen.
Sie richtet sich an Kinder, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung zusätzliche Hilfe benötigen.
DIE
ASSISTENZ
• unterstützt bei Organisation und Struktur
• begleitet soziale Situationen
• hilft bei der Orientierung im Schulalltag
• fördert Selbstständigkeit
Sie ersetzt keinen Unterricht und übernimmt keine pädagogische Verantwortung der Lehrkräfte.
Gesetzliche
Grundlage
Teilhabeassistenz ist eine gesetzlich verankerte Leistung zur Teilhabe an Bildung. Je nach individuellem Bedarf erfolgt die Bewilligung über:
- die Eingliederungshilfe (SGB IX) oder
- die Kinder- und Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII)
Ziel ist immer: gleichberechtigte Teilhabe am schulischen Lernen und sozialen Miteinander.
Teilhabeassistenz
im Schulalltag
- arbeitet personenbezogen
- handelt unter Berücksichtigung schulischer Abläufe
- steht nicht im Weisungsverhältnis zur Schule
- ist Teil eines kooperativen Unterstützungsnetzwerks
Bei Inklusia Kids legen wir großen Wert auf eine klare Rollenverteilung, um alle Beteiligten zu entlasten.
Häufige Fragen an uns
Klicken Sie auf die jeweilige Frage, um die Antwort vorab zu erhalten.
Was genau ist eine Teilhabeassistenz und welche Aufgaben hat sie?
Eine Teilhabeassistenz (oft auch Schulbegleitung genannt) ist eine individuelle Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen. Ihr Ziel ist es, Barrieren im Schulalltag abzubauen. Die Aufgaben sind vielfältig: Sie reichen von lebenspraktischen Hilfestellungen und Mobilitätshilfen über die Unterstützung bei der Konzentration bis hin zur Begleitung in sozialen Interaktionen und Pausen, um die Teilhabe an der Gemeinschaft zu sichern.
Wer hat Anspruch auf eine Teilhabeassistenz?
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Beeinträchtigung wesentlich in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (hier: Schule) eingeschränkt sind. Die rechtliche Grundlage bilden das SGB VIII (bei seelischen Beeinträchtigungen wie z. B. Autismus oder ADHS) oder das SGB IX (bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen). Die Notwendigkeit wird immer individuell durch das zuständige Amt festgestellt.
Wie läuft das Antragsverfahren für eine Begleitung ab?
Der Prozess beginnt mit einem Antrag der Erziehungsberechtigten beim zuständigen Leistungsträger (Jugendamt oder Sozialrathaus). Dem Antrag müssen medizinische oder psychologische Gutachten beigelegt werden, die den Unterstützungsbedarf belegen. Meist fordert das Amt zudem eine Stellungnahme der Schule an. Nach einer Prüfung des Falls erfolgt ein Bewilligungsbescheid, der den Umfang der Stunden festlegt.
Entstehen für uns als Eltern oder für die Schule Kosten?
Nein. Die Teilhabeassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Sobald der Bedarf amtlich anerkannt und die Hilfe bewilligt wurde, übernimmt der jeweilige Kostenträger (Jugendamt oder Sozialamt) die vollen Kosten für den Einsatz der Assistenzkraft. Weder für die Familien noch für die Schulen entstehen finanzielle Eigenanteile.
Greift die Assistenzkraft in den Unterricht oder die Benotung ein?
Nein, hier gibt es eine strikte Rollentrennung. Die pädagogische Hoheit und die Verantwortung für die Unterrichtsgestaltung sowie die Leistungsbewertung liegen ausschließlich bei der Lehrkraft. Die Teilhabeassistenz konzentriert sich rein auf die Unterstützung des Kindes, damit dieses dem Unterricht folgen kann. Sie fungiert als „Brücke“ und unterstützt bei der Umsetzung von Aufgaben, ohne selbst zu unterrichten.
Was passiert, wenn die Chemie zwischen Kind und Assistenzkraft nicht stimmt?
Ein vertrauensvolles Verhältnis ist die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Begleitung. Sollte es zu zwischenmenschlichen Problemen kommen, suchen wir als Inklusia Kids GmbH das direkte Gespräch mit allen Beteiligten. Wir moderieren den Austausch und versuchen, Lösungen zu finden. Wenn keine Besserung eintritt, prüfen wir im Sinne des Kindeswohls zeitnah eine Neubesetzung der Stelle.
Was passiert, wenn die Teilhabeassistenz krank wird oder ausfällt?
Ein Ausfall der Assistenzkraft ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Sobald uns eine Krankmeldung vorliegt, informieren wir umgehend die Eltern und die Schule, um maximale Planungssicherheit zu bieten. Wir prüfen in jedem Einzelfall, ob eine kurzfristige Vertretung möglich und für das Kind pädagogisch sinnvoll ist, da die enge Bindung zum Kind oft im Vordergrund steht. Unser Ziel ist es, Ausfallzeiten durch eine enge Abstimmung mit den Familien und der Schule so gering wie möglich zu halten und bei längeren Fehlzeiten gemeinsam nach einer stabilen Übergangslösung zu suchen.